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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Springer SBK OHG
Stand: Oktober 2025
1. Unser Selbstverständnis und Leistungsbereiche
Die Springer SBK OHG bietet professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Schädlingsbekämpfung, Monitoring- und Präventivsysteme, Taubenabwehr sowie begleitende Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen an.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für alle Angebote, Verträge und Aufträge, die zwischen Springer SBK OHG und unseren Auftraggebern geschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1
Ein Vertrag mit Springer SBK OHG entsteht, sobald der Kunde ein schriftliches oder elektronisches Angebot annimmt oder unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.2
Mündliche Absprachen oder individuelle Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, eigenständig von den Vertragsbedingungen abzuweichen, sofern dies nicht ausdrücklich von der Geschäftsführung genehmigt wurde.
2.3
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt: Änderungen unserer Leistungen oder Terminverschiebungen, die sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind, gelten als vorweg genehmigt, solange der Vertragszweck erhalten bleibt.
3. Unsere Leistungen
3.1
Die Art, der Umfang und der Zeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder dem Vertrag.
3.2
Ein bestimmter Erfolg – insbesondere eine dauerhafte Schädlingsfreiheit – wird nicht garantiert, da diese von äußeren Faktoren abhängt (z. B. Gebäudebeschaffenheit, Nachbargrundstücke, Hygienezustand).
3.3
Der Kunde verpflichtet sich, uns alle Informationen und Zugänge bereitzustellen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
Fehlende Zugänge, verschlossene Räume oder Wartezeiten können zusätzlich berechnet werden.
3.4
Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen oder Begehungen ist Springer SBK OHG berechtigt, fehlende oder beschädigte Systeme (z. B. Köderstationen, Monitoringpunkte, Abwehrvorrichtungen oder vergleichbare Einrichtungen), die zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Sicherheits- oder Hygienestandards erforderlich sind, direkt zu installieren oder zu ersetzen.
Diese Leistungen gelten als beauftragt, sofern sie zur Vertragserfüllung notwendig sind, und werden dem Kunden im Anschluss gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder zu marktüblichen Konditionen in Rechnung gestellt.
3.5
Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen oder Begehungen ist Springer SBK OHG berechtigt, fehlende oder beschädigte Systeme (z. B. Köderstationen, Monitoringpunkte, Abwehrvorrichtungen oder vergleichbare Einrichtungen), die zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Sicherheits- oder Hygienestandards erforderlich sind, direkt zu installieren oder zu ersetzen.
Wird während der normalen Service-Kontrolle ein Schädlingsbefall festgestellt, ist Springer SBK OHG ebenfalls berechtigt, direkt entsprechende zusätzliche Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung mit dem damit verbundenen Kostenaufwand durchzuführen. Diese Leistungen gelten als beauftragt, sofern sie zur Vertragserfüllung notwendig sind, und werden dem Kunden im Anschluss gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder zu marktüblichen Konditionen in Rechnung gestellt.
4. Preise und Abrechnung
4.1
Die Preise richten sich nach dem jeweils gültigen Angebot oder Vertrag. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis vereinbart wurde.
4.2
Zusätzliche Arbeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. erneute Anfahrten, Sonderreinigungen, Bekämpfungen außerhalb des Plans), werden gesondert berechnet.
4.3
Erfolgt eine wesentliche Kostensteigerung durch Faktoren wie Lohn-, Material-, Entsorgungs- oder Kraftstoffkosten, ist Springer SBK OHG berechtigt, die Preise nach angemessener Vorankündigung anzupassen.
Der Kunde wird mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Anpassung informiert.
Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Der Auftraggeber kann innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung schriftlich widersprechen, ansonsten gilt diese als angenommen.
5. Zahlungsbedingungen & Liefertermine
5.1
Rechnungen werden nach erbrachter Leistung oder entsprechend der vertraglich festgelegten Intervalle erstellt und elektronisch übermittelt.
5.2
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Springer SBK OHG.
5.3
Bei Zahlungsverzug kann Springer SBK OHG laufende Dienstleistungen bis zur Begleichung offener Forderungen aussetzen oder künftige Einsätze nur gegen Vorkasse durchführen.
5.4
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.5
Wünscht der Kunde nachträgliche Änderungen an Rechnungen (z. B. Adressänderungen oder Aufsplittung auf mehrere Kostenträger), kann eine Bearbeitungspauschale berechnet werden.
5.6
Die Übermittlung der Rechnungen erfolgt in der Regel per elektronischem Versand.
5.7
Beim Ausbleiben von Zahlungen innerhalb der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber automatisch in den Verzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat Springer SBK OHG das Recht, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt Springer SBK OHG vorbehalten.
5.8
Springer SBK OHG hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen vertraglich festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. keine Zahlung der Rechnung trotz vorheriger Mahnung).
5.9
Liefertermine sind freibleibend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Springer SBK OHG ist in der Bestimmung von Dienstleistungs-, Liefer- und Fertigstellungsfristen (Fristen) grundsätzlich frei. Soweit Fristen vereinbart wurden, sind diese grundsätzlich keine Fixtermine. Fixtermine gelten nur dann als schriftlich vereinbart, wenn diese schriftlich von Springer SBK OHG als Fixtermin bestätigt worden sind.
6. Eigentum und Nutzung
6.1
Geräte, Fallen, Köderstationen, Abwehrsysteme und sonstige Materialien, die im Rahmen eines Auftrags bereitgestellt oder montiert werden, bleiben – sofern nicht verkauft – Eigentum von Springer SBK OHG.
6.2
Der Kunde verpflichtet sich, diese Gegenstände sachgerecht zu behandeln, nicht zu veräußern, verpfänden oder eigenmächtig zu verändern und uns unverzüglich über Beschädigungen, Verluste oder Störungen zu informieren.
6.3
Nach Vertragsende sind alle überlassenen Geräte oder Systeme unversehrt zurückzugeben oder durch Springer SBK OHG demontieren zu lassen.
Erfolgt keine Rückgabe, behalten wir uns Ersatzforderungen vor.
6.4
Kaufgegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von Springer SBK OHG (auch auf Zinsen, Spesen und Kosten) im Eigentum von Springer SBK OHG.
7. Pflichten des Kunden
7.1
Der Kunde verpflichtet sich, während der Maßnahmen alle Anweisungen von Springer SBK OHG b zu befolgen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsabstände, Zutrittsverbote und Reinigungsmaßnahmen nach Einsätzen.
7.2
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die behandelten Bereiche zugänglich sind und dass sensible Materialien, Lebensmittel oder Haustiere während der Arbeit entfernt oder geschützt sind.
7.3
Bei Taubenabwehrsystemen oder baulichen Maßnahmen ist der Kunde verpflichtet, eine geeignete Zugangsmöglichkeit (z. B. Dachzugang, Gerüst oder Hebebühne) bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1
Springer SBK OHG haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
8.2
Für Schäden, die durch äußere Umstände, höhere Gewalt, unsachgemäße Nutzung der behandelten Flächen oder mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
8.3
Optische Veränderungen an Fassaden, Dächern oder Flächen (z. B. Bohrlöcher, Klebereste, Verschmutzungen, Ablösen von Farbe), Korrosion und Undichtigkeiten an den zu bearbeitenden Flächen infolge fachgerechter Installationen sind kein Reklamationsgrund. Die Rückversetzung in den ursprünglichen Zustand der Fläche und/oder Objekt/Gebäude ist Sache des Auftraggebers.
8.4
Gewährleistungsansprüche müssen schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten geltend gemacht werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren.
Der Auftraggeber hat Springer SBK OHG mindestens eine zweimalige Nachbesserung zu gewähren; nur wenn eine Nachbesserung unmöglich ist oder mit dieser für SBK ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1
Dauerschuldverhältnisse (z. B. Monitoring- oder Serviceverträge) werden, wenn nicht anders vereinbart, mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
Sie verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
9.2
Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, grobe Pflichtverletzung, Insolvenz) bleibt beiden Parteien vorbehalten.
9.3
Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund vorzeitig, kann Springer SBK OHG eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich am vereinbarten Auftragswert orientiert.
10. Datenschutz
10.1
Springer SBK OHG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und gemäß der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
10.2
Wir geben keine Kundendaten an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
10.3
Informationen zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite veröffentlicht ist oder auf Anfrage bereitgestellt wird.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse wie Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe, Streiks, extreme Wetterlagen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, befreien beide Parteien für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
Sollte die Störung länger als 6 Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Springer SBK OHG, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
12.3
Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.4
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
13. Fairness und Vertrauen
Wir bei Springer SBK OHG setzen auf eine faire, ehrliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
Unsere AGB dienen nicht der Bürokratie, sondern der Klarheit – für saubere, verlässliche und sichere Abläufe, so wie wir sie auch in unserer täglichen Arbeit leben.
